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Fondsgesellschaften bringen Basisrente auf den Markt (17.09.08)

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BVSI-Info: Steuer-News II

Auch Fondsgesellschaften wollen noch in diesem Jahr eine staatlich geförderte Basis-Rente anbieten, dazu gehören z.B. die DWS und die DEKA. Bereits im Oktober soll der Sparplan "DWS Basisrente Premium" eingesetzt werden.

Die Basis-Rente oder Rürup-Rente wird sehr viel weniger in Anspruch genommen als die beliebte Riester-Rente. Während in Deutschland 11 Millionen Riester-Verträge bestehen, gibt es nur 700.000 Verträge zur Rürup-Rente. Die Rürup- oder Basisrente wurde im Jahr 2005 eingeführt, um auch Selbstständigen und Freiberuflern eine steuervergünstigte Altersvorsorge zu bieten.

Die Basis-Rente ist insbesondere für Privatanleger mit höherem Einkommen, Freiberufler und Selbstständige interessant, da die Sparer aktuell 66% der eingezahlten Beiträge (oder maximal 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten) als Aufwendungen für die Altersvorsorge deklarieren und von der Einkommensteuer abziehen können. Auszahlungen werden nachgelagert in der Rentenphase besteuert. Die Basisrente kann nur als Leibrente ausgezahlt werden, nicht als Beleihung, Vererbung, Übertragung oder Kapitalisierung.

Der Prozentsatz, der in der Einzahlungsphase steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt laufend an, bis ab dem Jahr 2025 hundert Prozent der Einzahlungen - maximal jedoch 20 000 Euro mit dem Fiskus verrechnet werden können.: Wer noch in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss 56 Prozent der Auszahlungen mit seinem Einkommensteuersatz versteuern. Diejenigen, die erst 2040 aus dem Arbeitsleben ausscheidet, müssen die komplette Rente versteuern.

Bei älteren Anlegern ist der Steuervorteil deshalb recht hoch, während Jüngere durch die Regelung häufig doppelt besteuert werden. Ein Nachteil ist überdies die geringe Flexibilität der Rürup-Rente. Die Einzahlungen können weder übertragen noch kapitalisiert werden. Der Rürup-Sparer kann sich die Rente ab dem 60. Lebensjahr in Form einer lebenslangen Leibrente auszahlen lassen.

Die DWS-Rente sieht einen Auszahlungsbeginn zwischen dem 60. und dem 85. Geburtstag vor. Anders als bei anderen Rürup-Produkten erhält der Sparer bei der "DWS Basisrente Premium" eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten. Gegen eine Gebühr von 51,30 Euro kann der Sparer den Anbieter wechseln kann. Auch kann sich der Sparer ab dem 55. Lebensjahr den Höchststand seines Vertrages sichern. Zu den Nachteilen zählt, dass die DWS von jeder Einzahlung fünf Prozent an Kosten abzieht. Hinzu kommen laufende jährlich Kosten von 1,5 Prozent für das Ersparte im Dachfonds und bis zu 0,75 Prozent für den Geldmarktfonds. Mit der "DWS Basis Rente Premium" hat der Sparer zwar höhere Renditechancen, aber auch vergleichsweise hohe Kosten, die an der Rendite zehren.

 

 
Basisrente_Fondsgesellschaften.pdf
 

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