Riestervertrag als Steuervermeidungs-instrument (16.09.08 )
| BVSI-Info : Steuer-News I Wider die Abgeltungssteuer Beim ungeförderten Riestervertrag gibt es für den Anleger zwar keine Zulagen, doch kann er damit die Abgeltungssteuer auf Erträge während der Laufzeit zu vermeiden. Das ist ein großer Vorteil gegen über herkömmlichen Fondssparplänen, bei denen die Kapitaleinkünfte, die während der Laufzeit erwachsen, zu 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Bei langen Laufzeiten ist diese steuerliche Belastung in der Ansparphase hoch und der Zinseszinseffekt, der bei langlaufenden Sparverträgen ein wichtiger Teil der Gesamtrendite ist, wird damit beeinträchtigt. Bei einem ungeförderten Riester-Vertrag kommt hingegen der Zinseszinseffekt zum Tragen, mit dem man dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen kann. Zudem kann der "ungeförderte Riester" neben der Steuerersparnis auch eine Kapitalgarantie verbuchen. Wie bei regulären Riester-Verträgen, die staatliche Zulagen erhalten, gibt es auch hier die Sicherheit, dass zumindest die eingezahlten Beiträge bei Rentenantritt garantiert sind. Das Risiko ist also wesentlich geringer als etwa bei einem herkömmlichen Aktien- oder Mischfonds. "Ungefördert riestern" können alle, auch Selbständige oder Freiberufler. Staatliche Zulagen gibt es bei dieser Variante nicht, aber das Steuerschlupfloch kann von jedem genutzt werden. Bei den ungeförderten Riester-Verträgen kann sich der Sparer das einzahlte Kapital auf einen Schlag komplett auszahlen lassen. Die Hälfte der Erträge wird mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Dies ist bei der Riester-Rente nur zu 30 Prozent möglich, wenn man nicht die staatlichen Zulagen gefährden will. |
||
|
Riestern_und_Steuern_sparen.pdf
|
||
Nachrichten für IT-Freiberufler
Karrieretipps / Infos für IT-Freiberufler





