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IT-Branchenverband BIKT fordert Schutzschirmklausel für den Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen

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Hamburg, 16.11.2009 - Anlässlich der aktuellen Entscheidung im EPA-Beschwerdeverfahren über das "Amazon-Geschenkbestellungspatent" veröffentlicht der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie BIKT seine im Rahmen der Konsultation zum dritten Korb der Urheberrechtsreform eingereichten Vorschläge. Der BIKT fordert in seiner Stellungnahme eine Absicherung des Urheberrechtsschutzes für Computerprogramme. Der Verband sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, das Urheberrecht zum Schutz gegen ein zu weit expandierendes Patentwesen anzupassen.

Im Rahmen der Konsultation des Bundesjustizministeriums (BMJ) zur "Prüfung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich des Urheberrechts" wies der BIKT schon im Juni dieses Jahres auf die Kollision von Urheber- und Patentrecht im Bereich der Computerprogramme hin und forderte eine Auflösung des Konflikts zugunsten des Urheberrechts. Die Aufhebung der Widerrufsentscheidung im Fall des Amazon Geschenkbestellungspatents EP0927945 nimmt der BIKT zum Anlass, um erneut ein Tätigwerden des Gesetzgebers auf Bundes- und europäischer Ebene anzumahnen.

In seiner Stellungnahme vom Juni führt der BIKT aus, dass sich der europäische Gesetzgeber mit dem "copyright approach" bewusst für den Urheberrechtsschutz im Softwarebereich entschieden hat. Die Gewährung eines parallelen Patentschutzes steht im Widerspruch hierzu und gefährdet die Wirksamkeit des bewährten Urheberrechtsschutzes, da Softwareautoren im Wirkungsbereich von Patenten an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer eigenen Programme gehindert werden.

Der BIKT weist nachdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber aus der Verfassung heraus gehalten ist, entsprechende Normen zu schaffen, um den verfassungsrechtlichen Kernbereich des Urheberrechts zu schützen. Er fordert das BMJ dazu auf, durch eine geeignete Regelung im Urheberrecht dafür zu sorgen, dass patentrechtliche Verbotsansprüche gegenüber Computerprogrammen keine Wirkung entfalten können. Der Verband plädiert daher für die Einführung einer "Schutzschirmklausel", die die gesetzliche Absicherung des Urheberrechtsschutzes für Computerprogramme gegenüber dem Patentrecht gewährleistet. Der BIKT macht in seiner Stellungnahme hierzu einen konkreten Vorschlag und regt an, eine entsprechende Bestimmung in § 69 g UrhG aufzunehmen. Die Stellungnahme kann auf der Internetseite des BIKT abgerufen werden.

Bereits Ende April hatte der BIKT eine Stellungnahme beim Europäischen Patentamt (EPA) zum Verfahren G 3/08 eingereicht, in der er auf Grundlage einer verfassungsrechtlichen Analyse auf die Notwendigkeit der Änderung der Patenterteilungspraxis des EPA hinwies. Über 160 Unternehmen, Selbständige, Verbände und Rechtsanwälte waren zuvor innerhalb einer zweiwöchigen Frist der Stellungnahme beigetreten.

Internetseite des BIKT:
http://www.bikt.de

Der BIKT -- Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie e.V. ist ein bundesweit ausgerichteter Branchenverband im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden vertritt der BIKT die Interessen von über 600 kleinen und mittelständischen IKT-Lösungsanbietern und gewerblichen Anwendern auf nationaler und europäischer Ebene.

BIKT - Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie e.V.
Kuhmühle 4
22087 Hamburg
Johannes Sommer
Tel.: 040 / 209 33 60 50
Fax: 040 / 209 33 60 59
E-Mail presse@bikt.de

 
 

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