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Beratung, Programmierung, Systemadmin. und Projektmanagement im Bereich AS /400, iSeries, i5 und System i. (Sprachen: RPG, COBOL, SYNON /2E)

Kontakt:
T.: 01774433192
olaf_appel@freenet.de

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Mitglieder Feedback zu GEZ (Januar 2009)

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Die Resonanz unserer Mitglieder auf die GEZ-Kampagne war groß und wir möchten diese Rückmeldungen mit teilweise persönlichen Erlebnissen, Tipps und wichtigen Informationen gern an Sie weiterleiten.

So ganz verstehe ich die Aufregung nicht, denn aus meiner Sicht ist doch nicht entscheidend wie viel Geräte die GEZ aktiviert, sondern wie hoch die sich daraus ergebende Rechnung ist.
Ich zahle nämlich auch GEZ-Gebühren für mein KFZ-Radio und ein neuartiges Rundfunkgerät am Standort in Höhe von 5,52 €/ Monat; hierbei handelt es sich um die Mindestgebühr. Es gilt nämlich auch für Betriebe, daß die Gebühr unabhängig von der Anzahl einmal zu entrichten ist.
Die privaten Geräte laufen bei ums über den Namen meines Lebenspartners.
Ich halte dabei nur für unangemessen, daß ich für ein Radio in einem Privatfahrzeug, daß ich auch geschäftlich nutze, schon ein weiteres Mal Gebühren anfallen - d.h. daß ich überhaupt geschäftlich GEZ-Gebühren zahlen muß.

noch haarsträubender ist folgende Geschichte:
Die zukünftige Schwägerin (23) meines Sohnes bewohnt z. Zt. noch das elterliche Haus. Auch sie bekam im vergangenen Jahr Post von der GEZ, auf die sie nicht antwortete.
Kurz vor Weihnachten 2008 kaufte sie sich bei Media Markt einen Fernseh-Flachbildschirm (Ratenkauf). Knapp eine Woche später stand eine GEZ-Mitarbeiterin vor der Haustür und fragte ob Frau xxx da sei.
Als die junge Dame erschien, wurde sie von der GEZ-Mitarbeiterin befragt: "Sie haben doch in der letzten Woche einen Fernseh-Flachbildschirm gekauft.". Leider bejahte die junge Dame und musste daher eine GEZ-Anmeldung ausfüllen. Die Methoden werden immer schlimmer.

Ich finde gut, dass dieses Thema angesprochen wird. Ich selbst hatte zwar noch keine Probleme mit der GEZ, zahle aber momentan auch keine Gebühren für meine Computer (und gedenke auch nicht, dies zu tun). Einem Brief an die Bundesregierung von Seiten des Verbands kann ich nur zustimmen. Es ist einfach unerträglich zu sehen, mit welchen Maßnahmen sich die Sender Geld beschaffen wollen. Die allerwenigsten Freiberufler nutzen doch ihre Ausrüstung, um damit im Internet Fernsehsendungen anzuschauen. Ich kenne keinen einzigen! Und außerdem wäre es ein Leichtes, den Zugang zu diesen Inhalten nur für angemeldete, freigeschaltete und damit meinethalben auch zahlende Abonnenten zu ermöglichen.

Vielen Dank für diese Initiative!


Vielen Dank für Ihre Mail bzgl. GEZ-Erfahrung.
Ich bezahle auch Gebühr für ein "neuartiges Gerät, mit dem ein Rundfunkempfang möglich" ist (Laptop).

Allerdings habe ich mich nie telefonisch mit der GEZ auseinander gesetzt, sondern immer nur schriftlich. Dabei versuchte die GEZ zwar auch, wirllkürlich Gebühren zu erhaben.
Allerdings ging das durchaus weniger "frech", wie in diesem Fall von unserem Kollegen, Herrn Eberhardt. Bei schriftlichem Verkehr ist es einfacher, schlagfertige Gegenargumente zu liefern.

Daher mein Rat:
nie telefonisch/mündlich, immer nur schriftlich und dabei gut überlegt.

Vielleicht können Sie meinen Tipp gut verwerten. Würde mich freuen.
Ich finde es gut, daß Sie einen offenen Brief zu diesem Thema schreiben möchten!

Ich sandte am 19.02.2007 die u.g. Mail an die GEZ. Ob ich darauf jemals eine Antwort erhielt, weiß ich gar nicht mehr (müsste ich in den Unterlagen nachsehen). Aber abgebucht wird seitdem fleissig für beide u.g. Nummern!!
Sobald es hierzu ein rechtskräftiges Urteil gibt, werde ich mir per Klage die zuviel gezahlten Beträge zurückholen.
Mit freundlichen Grüßen/Best regards


vielen Dank für die Info,
meine GEZ Streitigkeiten liegen gerade bei Dr. Grunewald.


Bitte nicht. Der GEZ, und damit auch der amtierenden Bundesregierung als gesetzgebende Veranstaltung, steht in Sachen 'neuartige Rundfunkgeräte' das Wasser bis zum Hals. Niemand, schon gar nicht die 'große Koalition', wirft Dreck auf ihre eigenen Leute (die SPD war an der Einführung nicht ganz unbeteiligt) - das gilt um so mehr für ein Wahljahr. Ein offener Brief würde daher meiner Meinung nach zwangsläufig zu einer öffentlichen Bekundung pro GEZ führen und zusätzlich die Aufmerksamkeit auf uns Freiberufler richten. Das ist nicht zielführend und auf keinen Fall das was ich möchte.

Immer mehr Gerichte entscheiden gegen diese neue Gebühr: http://www.heise.de/newsticker/Weitere-Urteile-gegen-PC-Rundfunkgebuehren--/meldung/120703 Die Zeit arbeitet also für uns; sollten wir hier nicht einfach abwarten bis die Sache durch neue Gesetze (Stichwort: Medienabgabe) oder den BGH entschieden wird?

Allerdings bedeutet es nicht unerheblichen Aufwand, wenn sich die GEZ erst einmal für eine bestimmte Person interessiert oder ein Kollege mit einer "Zwangsabgabe" beglückt wurde. Der hier geschilderte Erfahrungsbericht ist zwar nicht unbedingt objektiv geschildert, die darin enthaltenen Informationen über Vorgehen der GEZ, Rundfunkanstalten und Gerichte sind aber sehr aufschlussreich und sollten daher jedem Kollegen bekannt sein: http://www.gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm

PS: Ich bin nicht gegen Rundfunkgebühren. Ich zahle sie und als ehrenamtlich Engagierter im Bürgerfunk profitiere ich auch direkt von ihnen. Ich halte jedoch die GEZ und vor allem ihre nach Leistung bezahlten "Gebührenbeauftragten" (http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChrenbeauftragter#Rechtliche_Befugnisse_und_Pflichten) in unserer heutigen Demokratie für beschämend und reformbedürftig.


Ich freue mich, dass der BVSI ein aktuelles Thema aufgreift. Darf ich aber in diesem Zusammenhang einen Verbesserungsvorschlag machen? Ich glaube, dass viele der Mitglieder gar nicht richtig informiert sind, wie diese Gebührenpflicht jetzt wirklich gestaltet ist, davon schliesse ich mich nicht aus. Wäre es nicht sinnvoll die Mitglieder erst einmal zu informieren, welche Geräte in welchem Fall angemeldet und bezahlt werden müssen?

Nach Ihrer E-Mail habe ich einmal kurz auf den Seiten der GEZ recherchiert und folgende Information gefunden :

DIE WICHTIGSTEN FAKTEN FÜR GEWERBETREIBENDE UND GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN
Unternehmer, Gewerbetreibende oder Selbständige (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte) sowie gemeinnützige Einrichtungen, die bereits ein (Auto-)Radio- und/oder ein Fernsehgerät pro Standort angemeldet haben, sind von der Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte nicht betroffen.
Daraus lässt sich nach meinem Verständnis ableiten, dass man gar nicht mehr bezahlen muss, da wenn man bereits ein Radio angemeldet hat. Gut, vielleicht kann oder muß man das Gerät anmelden, aber die Gebühr verändert sich nicht, daher kann ich hier momentan kein wirkliches Problem erfassen. Falls ich etwas falsch verstanden habe, würde ich mich freuen, wenn Sie für mich Licht ins Dunkle bringen könnten.

 
 

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